Fachbücher / Buchkritiken
Im Folgenden stellen wir die empfehlenswertesten Fachbücher zum Thema "Arbeitszeugnis" vor.
Zu den Publikationen von Schleßmann und Weuster & Scheer ist vorab zu sagen, dass diese
bereits seit 1961 bzw. 1989 am Markt sind und stetig aktualisiert werden. Die meisten der heute im Handel
erhältlichen Fachbücher beruhen (mehr oder weniger) auf diesen Standardwerken sowie auf dem "Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht"
und dem "Münchener Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch".
1. Arnulf Weuster, Brigitte Scheer: Arbeitszeugnisse in Textbausteinen, 12. Auflage. Stuttgart u.a.: Richard Boorberg Verlag, 2010. 416 Seiten. 21,80 Euro*.
Inhalt: Dieses Standardwerk zur Zeugnisschreibung gibt Antworten auf alle wesentlichen Fragen. Auf den
ersten 170
Seiten behandeln die Autoren klar strukturiert die Grundlagen der Zeugnisschreibung und führen den Leser
Schritt für Schritt, von der Überschrift bis zur Unterschrift, durch ein Arbeitszeugnis. Dabei wird auf Basis
der rechtlichen Situation, der relevanten Fachliteratur und empirischer Studien praktisch jede
inhaltliche und formale Frage behandelt. Auch bestehende Meinungsverschiedenheiten zwischen einzelnen Fachautoren
(insbesondere zur Schulnoten-Zuordnung einzelner Formulierungen) werden wissenschaftlich genau
dargestellt.
Auf den theoretischen Teil folgt eine 230-seitige, ebenfalls klar strukturierte Sammlung von Textbausteinen, die
eine effiziente Zeugniserstellung ermöglicht. Hier liefern Weuster/Scheer auch eine Vielzahl individueller,
berufsgruppenbezogener Textbausteine, die mit Stilgefühl formuliert und gründlich durchdacht sind.
Besonderheiten: Weuster/Scheer bemühen sich seit 1989 um eine Standardisierung der Gliederung von
Arbeitszeugnissen. Sie haben auf Basis der Gepflogenheiten der Zeugnisschreibung und der einschlägigen
Gerichtsurteile ein detailliert ausgearbeitetes System erarbeitet, welches Struktur und Inhalt des idealen
Arbeitszeugnisses definiert. Damit haben die Autoren, gemeinsam mit diversen Landesarbeitsgerichten
(vor allem dem LAG Hamm) und den Publikationen des Haufe-Verlags, die Zeugnisschreibung stark geprägt.
Kritik: Kritikwürdig ist, dass Weuster/Scheer an einzelnen Stellen in Berufung auf bestimmte Quellen
Forderungen erheben und diese dann mit Hinweis auf
andere Quellen wieder relativieren. Die wirkt auf Leser (ohne juristische Erfahrung) verwirrend und zeigt zudem,
auf wie dünnem Eis sich der Versuch der Zeugnis-Standardisierung bewegt. Ein Beispiel ist die
Forderung nach einer Leistungszusammenfassung bzw. Gesamtnote im Arbeitszeugnis. Am Anfang des
entsprechenden Kapitels steht der Satz: "Zeugnisse müssen eine vom kundigen Leser verstehbare zusammenfassende
Beurteilung enthalten." Bereits in der zugehörigen Fußnote und im Folgesatz wird dies relativiert
und festgestellt, dass "in Zeugnissen meist noch eine abschließende Leistungsbeurteilung mit
der Zufriedenheitsformel" erfolgt (S. 88-89). Dem Leser, der in seinem Zeugnis die
zusammenfassende Beurteilung vermisst, hilft eine solche Darstellung nicht weiter.
Grundsätzlich kritikwürdig ist unserer Ansicht nach die Verbreitung von Musterformulierungen, denen die Schulnoten 4
und 5 zugeordnet werden. Diese lassen das enthaltene negative Urteil anhand des
Wortlauts nicht immer erkennen und provozieren damit Konflikte. Es stellt sich die Frage, ob sie in jedem Fall mit
dem Gebot der
Zeugnisklarheit (§ 109 GewO) vereinbar sind. Beispiele für solche Beurteilungen, die der Note 5 ("mangelhaft")
entsprechen sollen: "Sie war immer mit Interesse bei der Sache" (S. 228); "Er zeigte sich allem Neuen gegenüber sehr
aufgeschlossen" (S. 241); "Zu ihrem Arbeitsgebiet hat sie selbst Details perfekt organisiert" (S. 243);
"Besonders aufgrund seines höflichen Auftretens war er bei unseren Kunden schnell beliebt" (S. 351).
Dass die zitierten Textbausteine die schlechtestmögliche Beurteilung, also absolutes Versagen signalisieren sollen,
ist nicht nachvollziehbar. Diese Kritik betrifft aber nicht Weuster/Scheer allein, sondern alle Fachbücher, die
negative Zeugnis-Textbausteine enthalten.
Zu den Autoren: Prof. Dr. Arnulf Weuster lehrt am Fachbereich Betriebswirtschaft und Wirtschaftsingenieurwesen der
Hochschule für Technik, Wirtschaft und Medien Offenburg. Er hat eine Vielzahl von Fachpublikationen zu den Themenbereichen
Personalwirtschaft und Unternehmensorganisation veröffentlicht. Diplom-Betriebswirtin (FH) Brigitte Scheer "war
nach ihrem Studium an der Fachhochschule Offenburg seit mehreren Jahren in der Industrie im Bereich Controlling
tätig" (Kurzangabe zu den Autoren im Buch, S. 4).
Fazit:
Auch wenn der Titel "Arbeitszeugnisse in Textbausteinen" es
nicht vermuten lässt: dieses Buch wird als alltagstauglicher Praxisratgeber und als wissenschaftliche
Publikation (konsequente Quellennachweise, umfangreiche Bibliografie) sehr hohen Anforderungen gerecht.
Nach unserer Auffassung ist "Arbeitszeugnisse in Textbausteinen" von Arnulf Weuster und Brigitte Scheer für
Laien wie Personalprofis der beste Arbeitszeugnis-Ratgeber; auch das Preis-Leistungsverhältnis ist im Vergleich zu
konkurrierenden Publikationen das beste. Allerdings sollten Zeugnisaussteller das im Buch propagierte System zur
strukturierten Formulierung von Arbeitszeugnissen unserer Ansicht nach nur als ein Hilfsmittel
verwenden und den vom BAG eingeräumten großen Gestaltungsspielraum bei der Zeugnisformulierung nicht aufgeben!
2. Hein Schleßmann: Das Arbeitszeugnis, 19. Auflage. Frankfurt am Main: Verlag Recht und Wirtschaft, 2009. 264 Seiten. Zuzüglich einer CD-ROM mit 30 Musterzeugnissen. 29,00 Euro*.
Inhalt: Hein Schleßmann referiert und kommentiert die rechtlichen Grundlagen der
Arbeitszeugnis-Ausstellung und liefert auf Basis der Gesetzgebung, Rechtsprechung und der Tradition der
Zeugnisschreibung konkrete Ratschläge für praktisch alle Probleme, die im Umgang mit Arbeitszeugnissen
auftreten können. Hierbei rekurriert er ausführlich auf Gerichtsentscheidungen und juristische Fachliteratur.
Als Praxis-Ratgeber enthält das Fachbuch 30 individuelle Musterzeugnisse sowie mehrere Tabellen mit
Musterformulierungen und Hinweisen zur Gliederung von Arbeitszeugnissen.
Besonderheiten: Im Unterschied zu Weuster/Scheer, bei denen die
Erstellung des Arbeitszeugnisses im Mittelpunkt steht, legt Schleßmann besonderes Augenmerk auf grundsätzliche
rechtliche Fragen wie den Zeugnisanspruch, dessen Durchsetzung und Erlöschen, die Haftung des
Zeugnis-Ausstellers etc. Er betrachtet, schildert und löst die diversen Problemstellungen immer als Jurist, wobei
er durch detaillierte Kenntnis der einschlägigen Rechtsprechung sowie durch gesunden Pragmatismus überzeugt und mit
seiner persönlichen Meinung nicht hinterm Berg hält. Lobenswert ist, dass Schleßmann auch für schwierige Sonderprobleme der Zeugnisschreibung, wie z.B. die Frage der
Erwähnung einer Krankheit im Falle der akuten Gefährdung Dritter, Lösungsvorschläge liefert.
Schleßmann wendet sich gegen das "Wohlwollensgebot", welches er als wesentlichen Grund für die heutigen Probleme im
Umgang mit Arbeitszeugnissen betrachtet. Durch falsches Verständnis des Wohlwollensgebotes würden Arbeitszeugnisse
übertrieben positiv formuliert und Mitarbeiter falsch bewertet, was dem "Image des Arbeitszeugnisses gewaltig
geschadet" (S. 210) habe. Als Ausweg sieht er möglichst klare Formulierungen (Klartext) und eine Beschränkung auf
die gesetzlich erforderlichen Inhalte.
Kritik: Die Musterzeugnisse enthalten die rechtlich notwendigen Inhalte und überzeugen durch individuelle
sprachliche Gestaltung und detaillierte Aufgabenbeschreibungen. Die beurteilenden Aussagen sind aber in vielen
der Mustertexte auffällig knapp formuliert und erscheinen im Vergleich zu Mustertexten konkurrierender Publikationen
ein wenig altmodisch. Zwar wirken die Musterzeugnisse dank ihrer Individualität authentisch, doch sind sie zugleich
als praktische Hilfestellung weniger gut brauchbar als das klarer strukturierte Textbaustein-System von Weuster/Scheer.
Grundsätzlich kritikwürdig ist unserer Ansicht nach die Verbreitung von Musterformulierungen, denen die
Schulnoten 4 und 5 zugeordnet werden. Diese lassen das enthaltene negative Urteil anhand des Wortlauts nicht immer
erkennen und provozieren damit Konflikte. Es stellt sich die Frage, ob sie in jedem Fall mit dem Gebot der
Zeugnisklarheit (§ 109 GewO) vereinbar sind.
Zum Autor: Prof. Dr. Hein Schleßmann ist Rechtsanwalt. Als Fachautor aktualisiert und erweitert er die
erstmals von Dr. Karl Schleßmann 1961 veröffentlichte Publikation "Das Arbeitszeugnis", welche 2009
in der 19. Auflage erschien.
Fazit:
"Das Arbeitszeugnis" ist in der Reihe "Betriebs-Berater" des Verlages für Recht und Wirtschaft erschienen und als
Nachschlagewerk für Arbeitgeber bzw. Personalverantwortliche konzipiert. Als solches eignet sich das Buch sehr gut;
als Anleitung zum Schreiben von Arbeitszeugnissen ist es aber nur bedingt geeignet.
*Preise auf www.amazon.de am 03.09.2011.
Forschungsliteratur
Eine verstärkte wissenschaftliche Beschäftigung mit dem Arbeitszeugnis bzw. Dienstzeugnis begann im Rahmen der
Erarbeitung des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), welches im Jahr 1900 in Kraft trat. Dabei war das Arbeitszeugnis
für lange Zeit beinahe ausschließlich ein Forschungsgegenstand der Rechtswissenschaften.
In den 1970er Jahren begann, ausgehend von der öffentlichen Diskussion über sogenannte Geheimcodes, eine
Untersuchung der Zeugnissprache durch Sprachwissenschaftler. Seit den 1990er Jahren befassen sich auch
Betriebswirtschaftler vermehrt mit dem Arbeitszeugnis. Eine umfassende interdisziplinäre Studie, welche die
Disziplinen Rechtswissenschaft, Sprachwissenschaft und Betriebswirtschaftslehre umfasst, legte die Autorin
Monika Huesmann 2008 vor.
Für die wissenschaftliche Beschäftigung mit dem Thema Arbeitszeugnis haben wir im Folgenden eine
Bibliographie der besonders empfehlenswerten Forschungsliteratur zusammengestellt (in chronologischer Reihenfolge):
Huesmann, Monika: Arbeitszeugnisse aus personalpolitischer Perspektive. Wiesbaden: Gabler Verlag, 2008.
Münchener Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch. Band 4. Schuldrecht. Besonderer Teil II. §§ 611-704.
Abschnitt 8. Titel 8. Dienstvertrag. Pflicht zur Zeugniserteilung. Red. Martin Henssler. 5. Auflage. München:
C.H. Beck, 2009.
Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht. Hg. Dieterich; Müller-Glöge; Preis; Schaub. 7. Auflage. München: C.H. Beck,
2007.
Schleßmann, Hein: "Historisches zum Arbeitszeugnis". Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht (NZA). Heft 24. 2006.
S. 1392-1394.
Schwarb, Thomas M.:
Das Arbeitszeugnis als Instrument der Personalpraxis. Sonderdruck für die Fachtagung
"Arbeitszeugnis" an der Fachhochschule Solothurn Nordwestschweiz. August 1999.
Presch, Gunter: "Verdeckte Beurteilungen in Arbeitszeugnissen: Ein Streitfall vor Gericht nebst Anhang mit
historischen Dokumenten". In: Deutsch-deutsche Kommunikationserfahrungen im arbeitsweltlichen Alltag. Hg. Barz, Irmhild;
Fix, Jutta. In der Reihe: Sprache – Literatur und Geschichte, Studien zur Linguistik/Germanistik. Bd. 16. 1997. S. 315-338.
Janssen, Susanne: Die Zeugnispflicht des Arbeitgebers. Bern: Stämpfli + CIE, 1996.
Möller, Peter-Alexander: Bedeutungen von Einstufungen in qualifizierten Arbeitszeugnissen. In der Reihe: Sprache in der Gesellschaft: Beiträge zur
Sprachwissenschaft. Bd. 17. Hg. Hennig, Jörg; Straßner, Erich; Rath, Rainer. Frankfurt am Main u.a.: Verlag Peter Lang, 1990.
Presch, Gunter; Gloy, Klaus: "Exklusive Kommunikation: Verschlüsselte Formulierungen in Arbeitszeugnissen".
In: Sprachnormen II. Hg. Presch, Gunter; Gloy, Klaus. Stuttgart: poblemata frommann-holzboog, 1977. S. 168-181.
Brambach, Heinz: Das Dienstzeugnis nach den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs, des Handelsgesetzbuchs und der Gewerbeordnung.
Quakenbrück: Handelsdruckerei Trute, 1936.
Vollmer, Hermann: Das Arbeitszeugnis nach deutschem Recht. Speyer: Julius
Kranzbühler, 1912.





