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Fachbücher / Buchkritiken

Im Folgenden stellen wir die empfehlenswertesten Fachbücher zum Thema "Arbeitszeugnis" vor. Zu den Publikationen von Schleßmann und Weuster & Scheer ist vorab zu sagen, dass diese bereits seit 1961 bzw. 1989 am Markt sind und stetig aktualisiert werden. Die meisten der heute im Handel erhält­lichen Fachbücher beruhen (mehr oder weniger) auf diesen Standardwerken sowie auf dem "Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht" und dem "Münchener Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch".


1. Arnulf Weuster, Brigitte Scheer: Arbeitszeugnisse in Textbau­steinen, 12. Auflage. Stuttgart u.a.: Richard Boorberg Verlag, 2010. 416 Seiten. 21,80 Euro*.


Inhalt: Dieses Standardwerk zur Zeugnisschreibung gibt Antworten auf alle wesentlichen Fragen. Auf den ersten 170 Seiten behandeln die Autoren klar strukturiert die Grundlagen der Zeugnisschreibung und führen den Leser Schritt für Schritt, von der Überschrift bis zur Unterschrift, durch ein Arbeits­zeugnis. Dabei wird auf Basis der rechtlichen Situation, der relevanten Fach­literatur und empirischer Studien praktisch jede inhaltliche und formale Fra­ge behandelt. Auch bestehende Meinungsverschiedenheiten zwischen einzel­nen Fachautoren (insbesondere zur Schulnoten-Zuordnung einzelner Formu­lierungen) werden wissenschaftlich genau dargestellt.

Auf den theoretischen Teil folgt eine 230-seitige, ebenfalls klar strukturierte Sammlung von Textbausteinen, die eine effiziente Zeugniserstellung ermög­licht. Hier liefern Weuster/Scheer auch eine Vielzahl individueller, berufs­gruppenbezogener Textbausteine, die mit Stilgefühl formuliert und gründlich durchdacht sind.

Besonderheiten: Weuster/Scheer bemühen sich seit 1989 um eine Stan­dardisierung der Gliederung von Arbeitszeugnissen. Sie haben auf Basis der Gepflogenheiten der Zeugnisschreibung und der einschlägigen Gerichtsur­teile ein detailliert ausgearbeitetes System erarbeitet, welches Struktur und Inhalt des idealen Arbeitszeugnisses definiert. Damit haben die Autoren, ge­meinsam mit diversen Landesarbeitsgerichten (vor allem dem LAG Hamm) und den Publikationen des Haufe-Verlags, die Zeugnisschreibung stark ge­prägt.

Kritik: Kritikwürdig ist, dass Weuster/Scheer an einzelnen Stellen in Beru­fung auf bestimmte Quellen Forderungen erheben und diese dann mit Hin­weis auf andere Quellen wieder relativieren. Die wirkt auf Leser (ohne ju­ris­tische Erfahrung) verwirrend und zeigt zudem, auf wie dünnem Eis sich der Versuch der Zeugnis-Standardisierung bewegt. Ein Beispiel ist die Forderung nach einer Leistungszusammenfassung bzw. Gesamtnote im Arbeitszeugnis. Am Anfang des entsprechenden Kapitels steht der Satz: "Zeugnisse müssen eine vom kundigen Leser verstehbare zusammenfassende Beurteilung ent­hal­ten." Bereits in der zugehörigen Fußnote und im Folgesatz wird dies rela­tiviert und festgestellt, dass "in Zeugnissen meist noch eine abschließende Leistungsbeurteilung mit der Zufriedenheitsformel" er­folgt (S. 88-89). Dem Leser, der in seinem Zeugnis die zusammenfassende Beurteilung vermisst, hilft eine solche Darstellung nicht weiter.

Grundsätzlich kritikwürdig ist unserer Ansicht nach die Verbreitung von Mus­terformulierungen, denen die Schulnoten 4 und 5 zugeordnet werden. Diese lassen das enthaltene negative Urteil anhand des Wortlauts nicht immer er­kennen und provozieren damit Konflikte. Es stellt sich die Frage, ob sie in jedem Fall mit dem Gebot der Zeugnisklarheit (§ 109 GewO) vereinbar sind. Beispiele für solche Beurteilungen, die der Note 5 ("mangelhaft") entspre­chen sollen: "Sie war immer mit Interesse bei der Sache" (S. 228); "Er zeigte sich allem Neuen gegenüber sehr aufgeschlossen" (S. 241); "Zu ih­rem Arbeitsgebiet hat sie selbst Details perfekt organisiert" (S. 243); "Be­sonders aufgrund seines höflichen Auftretens war er bei unseren Kunden schnell beliebt" (S. 351). Dass die zitierten Textbausteine die schlechtest­mögliche Beurteilung, also absolutes Versagen signalisieren sollen, ist nicht nachvollziehbar. Diese Kritik betrifft aber nicht Weuster/Scheer allein, son­dern alle Fachbücher, die negative Zeugnis-Textbausteine enthalten.

Zu den Autoren: Prof. Dr. Arnulf Weuster lehrt am Fachbereich Betriebs­wirtschaft und Wirtschaftsingenieurwesen der Hochschule für Technik, Wirt­schaft und Medien Offenburg. Er hat eine Vielzahl von Fachpublikationen zu den Themenbereichen Personalwirtschaft und Unternehmensorganisation veröffentlicht. Diplom-Betriebswirtin (FH) Brigitte Scheer "war nach ihrem Studium an der Fachhochschule Offenburg seit mehreren Jahren in der In­dustrie im Bereich Controlling tätig" (Kurzangabe zu den Autoren im Buch, S. 4).

Fazit: Auch wenn der Titel "Arbeitszeugnisse in Textbausteinen" es nicht vermuten lässt: dieses Buch wird als alltagstauglicher Praxisratgeber und als wissenschaftliche Publikation (konsequente Quellennachweise, umfang­reiche Bibliografie) sehr hohen Anforderungen gerecht. Nach unserer Auf­fassung ist "Arbeitszeugnisse in Textbausteinen" von Arnulf Weuster und Brigitte Scheer für Laien wie Personalprofis der beste Arbeitszeugnis-Rat­geber; auch das Preis-Leistungsverhältnis ist im Vergleich zu konkurrieren­den Publikationen das beste. Allerdings sollten Zeugnisaussteller das im Buch propagierte System zur strukturierten Formulierung von Arbeitszeug­nissen unserer Ansicht nach nur als ein Hilfsmittel verwenden und den vom BAG eingeräumten großen Gestaltungsspielraum bei der Zeugnisformulie­rung nicht aufgeben!

2. Hein Schleßmann: Das Arbeitszeugnis, 19. Auflage. Frankfurt am Main: Verlag Recht und Wirtschaft, 2009. 264 Seiten. Zuzüglich ei­ner CD-ROM mit 30 Musterzeugnissen. 29,00 Euro*.


Inhalt: Hein Schleßmann referiert und kommentiert die rechtlichen Grund­lagen der Arbeitszeugnis-Ausstellung und liefert auf Basis der Gesetzge­bung, Rechtsprechung und der Tradition der Zeugnisschreibung konkrete Ratschläge für praktisch alle Probleme, die im Umgang mit Arbeitszeug­nis­sen auftreten können. Hierbei rekurriert er ausführlich auf Gerichtsent­schei­dungen und juristische Fachliteratur. Als Praxis-Ratgeber enthält das Fach­buch 30 individuelle Musterzeugnisse sowie mehrere Tabellen mit Muster­for­mulierungen und Hinweisen zur Gliederung von Arbeitszeugnissen.

Besonderheiten: Im Unterschied zu Weuster/Scheer, bei denen die Erstel­lung des Arbeitszeugnisses im Mittelpunkt steht, legt Schleßmann besonde­res Augenmerk auf grundsätzliche rechtliche Fragen wie den Zeugnisan­spruch, dessen Durchsetzung und Erlöschen, die Haftung des Zeugnis-Aus­stellers etc. Er betrachtet, schildert und löst die diversen Problemstellungen immer als Jurist, wobei er durch detaillierte Kenntnis der einschlägigen Rechtsprechung sowie durch gesunden Pragmatismus überzeugt und mit seiner persönlichen Meinung nicht hinterm Berg hält. Lobenswert ist, dass Schleßmann auch für schwierige Sonderprobleme der Zeugnisschreibung, wie z.B. die Frage der Erwähnung einer Krankheit im Falle der akuten Ge­fähr­dung Dritter, Lösungsvorschläge liefert.

Schleßmann wendet sich gegen das "Wohlwollensgebot", welches er als we­sentlichen Grund für die heutigen Probleme im Umgang mit Arbeitszeugnis­sen betrachtet. Durch falsches Verständnis des Wohlwollensgebotes würden Arbeitszeugnisse übertrieben positiv formuliert und Mitarbeiter falsch bewer­tet, was dem "Image des Arbeitszeugnisses gewaltig geschadet" (S. 210) habe. Als Ausweg sieht er möglichst klare Formulierungen (Klartext) und ei­ne Beschränkung auf die gesetzlich erforderlichen Inhalte.

Kritik: Die Musterzeugnisse enthalten die rechtlich notwendigen Inhalte und überzeugen durch individuelle sprachliche Gestaltung und detaillierte Aufga­benbeschreibungen. Die beurteilenden Aussagen sind aber in vielen der Mustertexte auffällig knapp formuliert und erscheinen im Vergleich zu Mus­ter­tex­ten konkurrierender Publikationen ein wenig altmodisch. Zwar wirken die Musterzeugnisse dank ihrer Individualität authentisch, doch sind sie zu­gleich als praktische Hilfestellung weniger gut brauchbar als das klarer strukturierte Textbaustein-System von Weuster/Scheer.

Grundsätzlich kritikwürdig ist unserer Ansicht nach die Verbreitung von Mus­terformulierungen, denen die Schulnoten 4 und 5 zugeordnet werden. Diese lassen das enthaltene negative Urteil anhand des Wortlauts nicht immer er­kennen und provozieren damit Konflikte. Es stellt sich die Frage, ob sie in je­dem Fall mit dem Gebot der Zeugnisklarheit (§ 109 GewO) vereinbar sind.

Zum Autor: Prof. Dr. Hein Schleßmann ist Rechtsanwalt. Als Fachautor ak­tu­alisiert und erweitert er die erstmals von Dr. Karl Schleßmann 1961 veröf­fentlichte Publikation "Das Arbeitszeugnis", welche 2009 in der 19. Auflage erschien.

Fazit: "Das Arbeitszeugnis" ist in der Reihe "Betriebs-Berater" des Verlages für Recht und Wirtschaft erschienen und als Nachschlagewerk für Arbeitge­ber bzw. Personalverantwortliche konzipiert. Als solches eignet sich das Buch sehr gut; als Anleitung zum Schreiben von Arbeitszeugnissen ist es aber nur bedingt geeignet.

Weitere Buchkritiken folgen demnächst!


*Preise auf www.amazon.de am 03.09.2011.
Urteile zum Arbeitszeugnis.


Forschungsliteratur

Eine verstärkte wissen­schaft­liche Beschäftigung mit dem Arbeitszeugnis bzw. Dienst­zeugnis begann im Rahmen der Erarbeitung des Bürger­lichen Gesetzbuches (BGB), welches im Jahr 1900 in Kraft trat. Dabei war das Arbeits­zeugnis für lange Zeit bei­nahe ausschließlich ein For­schungsgegenstand der Rechtswissenschaften. In den 1970er Jahren begann, aus­gehend von der öffentlichen Diskussion über sogenannte Geheimcodes, eine Unter­suchung der Zeugnis­sprache durch Sprachwissenschaftler. Seit den 1990er Jahren be­fassen sich auch Betriebs­wirtschaftler vermehrt mit dem Arbeitszeugnis. Eine umfassende interdisziplinäre Studie, welche die Disziplinen Rechtswissenschaft, Sprach­wissenschaft und Betriebs­wirtschaftslehre umfasst, leg­te die Autorin Monika Hues­mann 2008 vor.

Für die wissenschaftliche Be­schäftigung mit dem Thema Arbeitszeugnis haben wir im Folgenden eine Bibliographie der besonders empfehlens­werten Forschungsliteratur zusammengestellt (in chro­nologischer Reihenfolge):

Huesmann, Monika: Ar­beitszeugnisse aus per­sonalpolitischer Perspek­tive. Wiesbaden: Gabler Verlag, 2008.

Münchener Kommentar zum Bürgerlichen Gesetz­buch. Band 4. Schuldrecht. Beson­derer Teil II. §§ 611-704. Abschnitt 8. Titel 8. Dienstvertrag. Pflicht zur Zeugniserteilung. Red. Martin Henssler. 5. Auflage. München: C.H. Beck, 2009.

Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht. Hg. Dieterich; Müller-Glöge; Preis; Schaub. 7. Auflage. München: C.H. Beck, 2007.

Schleßmann, Hein: "Histo­risches zum Arbeitszeug­nis". Neue Zeitschrift für Ar­beitsrecht (NZA). Heft 24. 2006. S. 1392-1394.

Schwarb, Thomas M.: Das Arbeitszeugnis als Instru­ment der Personalpraxis. Sonderdruck für die Fach­ta­gung "Arbeitszeugnis" an der Fachhochschule Solothurn Nordwestschweiz. August 1999.

Presch, Gunter: "Verdeck­te Beurteilungen in Ar­beitszeugnissen: Ein Streit­fall vor Gericht nebst Anhang mit histo­rischen Dokumenten". In: Deutsch-deutsche Kommuni­ka­tionserfahrungen im ar­beitsweltlichen Alltag. Hg. Barz, Irmhild; Fix, Jutta. In der Reihe: Sprache – Litera­tur und Geschichte, Studien zur Linguistik/Germanistik. Bd. 16. 1997. S. 315-338.

Janssen, Susanne: Die Zeugnispflicht des Ar­beitgebers. Bern: Stämpfli + CIE, 1996.

Möller, Peter-Alexander: Bedeutungen von Einstu­fungen in qualifizierten Arbeits­zeugnissen. In der Reihe: Sprache in der Ge­sell­schaft: Beiträge zur Sprach­wissenschaft. Bd. 17. Hg. Hennig, Jörg; Straßner, Erich; Rath, Rainer. Frankfurt am Main u.a.: Verlag Peter Lang, 1990.

Presch, Gunter; Gloy, Klaus: "Exklusive Kom­munikation: Verschlüs­selte Formulierungen in Arbeitszeugnissen". In: Sprachnormen II. Hg. Presch, Gunter; Gloy, Klaus. Stuttgart: poblemata from­mann-holzboog, 1977. S. 168-181.

Brambach, Heinz: Das Dienstzeugnis nach den Bestimmungen des Bür­gerlichen Gesetzbuchs, des Handelsgesetzbuchs und der Gewerbeordnung. Quakenbrück: Handels­druckerei Trute, 1936.

Vollmer, Hermann: Das Arbeitszeugnis nach deutschem Recht. Speyer: Julius Kranzbühler, 1912.


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