7 Tipps für Arbeitgeber
In Arbeitszeugnissen müssen wahrheitsgemäße, klar und unzweideutig formulierte und zugleich von Wohlwollen getragene Beurteilungen abgegeben werden: Eine Aufgabe, die insbesondere im Fall kritisch zu beurteilender Mitarbeiters sprachlich kaum zu lösen ist. Wie Sie dieser Herausforderung am besten begegnen, lesen Sie hier.

Tipp 1: Regelmäßige Beurteilungen erstellen
Regelmäßige schriftliche Beurteilungen durch den Vorgesetzten (z.B. jährliche Feedback-Bögen inklusive Selbsteinschätzung des Arbeitnehmers) sind eine
gute Grundlage für die
Zeugniserstellung. Bei Vorgesetztenwechseln ist zudem die Ausstellung von Zwischenzeugnissen empfehlenswert, damit die Beurteilung des ausscheidenden
Vorgesetzten bei der
späteren Gesamtbeurteilung berücksichtigt werden kann. Durch eine solche Vorbereitung lassen sich Streitigkeiten über das in der Vergangenheit Geleistete
ebenso wie
ein aufwändiges Suchen nach Informationen vermeiden.
Tipp 2: Mitarbeiter in die Arbeitszeugnis-Erstellung einbeziehen
Wenn der Vorgesetzte zunächst eine Beurteilung erstellt, auf deren Grundlage die HR-Abteilung das Zeugnis formuliert, sollte der Vorgesetzte bereits diese
Beurteilung
mit dem Arbeitnehmer besprechen. Zudem kann der Arbeitnehmer zunächst um Vorschläge zur Darstellung seiner Aufgaben und Arbeitserfolge gebeten werden.
Es empfiehlt sich außerdem, das fertige Arbeitszeugnis dem Arbeitnehmer zur Ansicht zu geben und ggf. mit ihm zu besprechen,
bevor das endgültige Dokument ausgedruckt und unterzeichnet wird. Dabei sollte der Vorgesetzte bzw. der zuständige HR-Mitarbeiter die im Zeugnis gemachten Aussagen
klar und offen erläutern und begründen können. Der Prozess der Zeugniserstellung (Beurteilungsbögen, E-Mail-Verkehr, Gesprächsnotizen) sollte
in der Personalakte dokumentiert werden.
Tipp 3: Das Zeugnis aussagekräftig und individuell formulieren
Die beurteilenden Aussagen sind nach Möglichkeit auf die Anforderungen der individuellen Stelle zu beziehen, damit erkennbar wird, wie der
Arbeitnehmer die stellenspezifischen Anforderungen erfüllt hat. Falls Textbausteine oder Zeugnissoftware verwendet werden, so empfiehlt sich eine
individuelle Anpassung und Ergänzung des Texts. In Arbeitszeugnissen von Arbeitnehmern mit viel Verantwortung bzw. Gestaltungsspielraum sollte
erkennbar sein, welche Beiträge sie zur Wertschöpfung des Betriebs geleistet haben.
Tipp 4: Auf die Vollständigkeit des Zeugnisses achten
Arbeitsgerichte haben in den letzten Jahren mehrfach Arbeitgeber dazu verurteilt, unvollständige Zeugnisse zu ergänzen. Für die Vollständigkeit relevant
ist, welche Informationen
und Zeugnis-Aussagen der Leser aufgrund der Stellenanforderungen des beurteilten Arbeitnehmers und aufgrund der Tradition der Zeugnisschreibung erwartet. Zum
Beispiel sollte ein Hinweis auf Belastbarkeit im Zeugnis eines Journalisten nicht fehlen, wenn dessen Tätigkeit mit hoher Belastung verbunden war. Ebenso sollte
der abschließende Absatz mit Dank, Bedauern und Zukunftswünschen in einem überdurchschnittlich guten Zeugnis nicht fehlen, da er hier vom kundigen Leser erwartet wird.
Tipp 5: Die verkehrsübliche Zeugnissprache beachten
Auch wenn Arbeitgeber laut Bundesarbeitsgericht Zeugnisse im Prinzip frei formulieren können, ist die Berücksichtigung der verkehrsüblichen Zeugnissprache und
ihrer Notenabstufungen
sehr zu empfehlen. Die Formulierungsfreiheit endet nämlich dann, wenn (unwissentlich) übliche Formulierungen der Zeugnissprache falsch verwendet werden.
In der Praxis
sollten in sehr guten und guten Zeugnissen zumindest die Kernaussagen gemäß den Standards der Zeugnisschreibung sprachlich aufgewertet und dadurch sozusagen
"markiert" werden. Die ergänzende Verwendung der traditionellen Zufriedenheitsformel ist zu empfehlen, auch wenn es sich um eine altmodische Floskel handelt.
Tipp 6: Vorsicht bei kritischen Beurteilungen
In der Praxis werden kritische Beurteilungen zumeist dadurch zum Ausdruck gebracht, dass sie knapp, zurückhaltend und ohne
aufwertende sprachliche Elemente formuliert werden. Als Orientierung können Textbausteine aus seriösen Fachbüchern (am besten Weuster/Scheer) dienen, welche
mit der Note 3 gleichgesetzt werden. Der Durchschnitt (Note 3) gilt in der Praxis bereits als Kritik! Bei unterdurchschnittlichen Beurteilungen bzw. offener
Kritik ist der Arbeitgeber beweispflichtig. "Geheimcodes", die Kritik in verdeckter Form zum Ausdruck bringen, sind laut Gewerbeordnung verboten. Eine
sinnvolle Methode der konstruktiven Kritik ist die vom schweizerischen Autor Peter Häusermann propagierte "Brückentechnik": durch Verbindung von Lob mit
Kritik/Entwicklungspotenzial soll eine wahrheitsgemäße und zugleich wohlwollende Beurteilung möglich sein. Diese Technik ist in Deutschland aber leider
noch wenig bekannt und verbreitet, eine entsprechende Beurteilung sollte also mit dem beurteilten Arbeitnehmer abgestimmt sein.
Tipp 7: Potenzial des Arbeitszeugnisses nutzen
Das Arbeitszeugnis ist letztendlich ein Mittel, welches dazu beitragen soll, dass die am besten zusammenpassenden Unternehmen und Arbeitnehmer
zusammenfinden. Diese für die Wirtschaft wichtige Funktion kann es nur erfüllen, wenn es aussagekräftig ist. "0815"-Zeugnisse schaden
letztendlich auch Unternehmen, die aufgrund des Fehlens aussagekräftiger Informationen bei der Arbeitnehmerauswahl größeren Aufwand betreiben müssen. Ein
fachgerecht ausgestelltes, individuelles Arbeitszeugnis hingegen nutzt nicht nur dem Arbeitnehmer bei der Stellensuche, sondern auch Unternehmen bei der
Arbeitnehmerauswahl. Außerdem ist zu beachten, dass ein Arbeitszeugnis oft durch viele Hände geht und als eine Art Visitenkarte des ausstellenden Unternehmens
Hinweise auf dessen Unternehmenskultur gibt.





