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Arbeitszeugnis-Mediation

Streit ums Arbeitszeugnis führt pro Jahr zu rund 30000 Urteilsverfah­ren vor Arbeitsgerichten. Viele dieser Konflikte sind unnötig, da sie ledig­lich auf Missverständnissen, Kom­munikationsschwierigkeiten oder ei­nem unsorgfältigen Umgang mit der Zeugnissprache beru­hen. Als Media­toren helfen wir, Kompromisse zu finden und Streit zu vermeiden.

Arbeitszeugnis Mediation

Das Vorgehen in zwei Schritten:


Schritt 1: Bewertung / Korrektur des Arbeitszeugnisses: Die erste Partei (in der Regel der Arbeitnehmer) sendet uns das Arbeitszeugnis per E-Mail und beauftragt uns mit einer Bewertung oder mit einer Korrektur des Arbeitszeugnisses. Wir stimmen das Vorgehen in einem telefonischen Vor­gespräch mit der ersten Partei ab, erstellen die gewünschte Bewertung oder Korrektur und besprechen diese in einem Nachgespräch mit der ersten Par­tei. Die erste Partei erhält die Rechnung für die Bewertung oder Korrektur. Die Kosten betragen gemäß den Preislisten für Bewertungen und Korrektu­ren zwischen 50 und 150 Euro (inkl. USt.).

Schritt 2: Arbeitszeugnis-Mediation: Wir senden der zweiten Partei (in der Regel dem Arbeitgeber) die Bewertung oder Korrektur mit einer aus­führlichen Begründung unserer Änderungsvorschläge und laden die zweite Partei zur Teilnahme an der Arbeitszeugnis-Mediation ein. Diese Einladung nehmen wir kostenlos vor. Stimmt die zweite Partei zu, nehmen wir den Auftrag an und sprechen mit der zweiten Partei über unsere Änderungsvor­schläge und ihre Anforderungen. In der Folge erarbeiten wir Kompromisse, welche den Anforderungen beider Parteien gerecht werden, und stimmen diese telefonisch mit beiden Parteien ab. Sobald beide Parteien mit dem Text einverstanden sind, ist die Mediation beendet. Die Kosten betragen 150 Euro (inkl. USt.) und werden zur Hälfte von der ersten Partei, zur anderen Hälfte von der zweiten Partei übernommen, sofern nichts anderes verein­bart wurde.

Alternative: Falls bereits eine Diskussion über einzelne Textstellen eines Arbeitszeugnisses im Gange ist und keine Bewertung oder Korrektur benö­tigt wird, bieten wir die Arbeitszeugnis-Mediation (Schritt 2 wie oben darge­stellt) auch als Einzelleistung zum Preis von 150 Euro (inkl. USt.) an.

Abgrenzung zur Rechtsberatung: Bei unserer Arbeitszeugnis-Mediation handelt es sich um keine Rechtsberatung, sondern um eine Sprachberatung zur Vermeidung einer juristischen Auseinandersetzung. Wir nehmen einen Mediations-Auftrag nur dann an, wenn wir in den Vorgesprächen mit beiden Parteien einen Willen zur Einigung erkennen. Im Rahmen der Auftragsbear­beitung bleiben wir ein neutraler Mittler zwischen beiden Parteien.

Ihre Fragen zu diesem Angebot beantworten wir gerne kostenlos telefonisch oder per E-Mail. Die Auftragsformulare zur Bewertung oder Korrektur eines Arbeitszeugnisses erhalten Sie über folgende Links:


Auftragsformular Arbeitszeugnis-Analyse im Word-Format Arbeitszeugnis-Analyse Auftragsformular
Auftragsformular Arbeitszeugnis-Korrektur im Word-Format Arbeitszeugnis-Korrektur Auftragsformular

Sprachberatung zur Ver­meidung von Streitigkei­ten/Missverständnissen

Grundlage unserer Mediation ist eine Sprachberatung. Ei­nerseits klären wir Aussteller von Arbeitszeugnissen darü­ber auf, dass bestimmte For­mulierungen zu vermeiden sind, da sie leicht missver­standen werden können bzw. in der Fachliteratur mit Kritik gleichgesetzt werden. Andererseits zeigen wir Zeugnisempfängern, dass es sich bei mehrdeutigen For­mulierungen und Zeugnis­mängeln nicht um persön­liche Kränkungen handeln muss. Denn der Grund für viele sprachlichen Missver­ständnisse ist die spezifische Zeugnissprache, die auf tra­ditionellen Formeln der Zeug­nisschreibung aufbaut und in Fachpublikationen sowie von Gerichten durch­aus unterschiedlich definiert und interpretiert wird. Also weisen wir auf kontroverse Formulierungen hin und schlagen Alternativen vor.

Kritik im Arbeitszeugnis?

Auch in Fällen, in denen Leistungsaspekte kritisch zu bewerten sind, erarbeiten wir Formulierungsvorschlä­ge, welche die Anforderun­gen der Zeugniswahrheit, der Zeugnisklarheit und des verständigen Wohlwollens erfüllen. Kritik muss nicht unbedingt nachteilig für den Arbeitnehmer sein. Kon­struktive Kritik, die mit einer glaubwürdigen Darstellung persönlicher Stärken und Arbeitserfolge verknüpft wird und als Entwicklungs­potenzial geschildert wird, kann die Überzeugungs­kraft eines Arbeitszeugnisses er­höhen und (abhängig von den Anforderungen des po­tenziellen Arbeitgebers) das Interesse an einem Bewer­ber wecken.

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